Allgemeine Reisebedingungen Vitamin Tours e.K ( inh.Krasnoff)


Verantwortlicher Herausgeber
Vitamin Tours e.K, Inh. Viktoria Krasnoff
Anschrift:
Eschersheimer Landstraße 230, 60320 Frankfurt

Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt
HRA 42085


USt-ID: DE225621079
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Lieber Reisegäste,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit.
Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:


Veranstalter
einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei im Voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im Voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.

Vermittler
einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.

Leistungsträger
ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.

Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Sofern die Buchung über einen Reisevermittler zustande gekommen ist, sind für die Vermittlung auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen, beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters. Möchten Sie eine von uns angebotene Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Reisebedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.

Inhaltsverzeichnis

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende
2. Bezahlung
3. Leistungen
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
6. Reiseversicherungen
7. Rücktritt durch Kunden/Stornogebühren
8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
10. Höhere Gewalt
11. Mängelanzeige, Abhilfe , Minderung
12. Haftung
13. Beschränkung der Haftung/Schadenersatz
14. Ermäßigungen/Kinderermäßigungen
15. Ausschlussfrist/Verjährung
16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
17. Abtretungsverbot
18. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

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1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende

1.1. Für alle Buchungen (z.B im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:

a) Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.2. Für die Buchung die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalvertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Artikel 250 §6 Abs.1 Satz EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.


1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr – Internet, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.

b) Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.

d) Weicht der Inhalt der Rechnung/Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot, an das VITAMIN TOURS für die Dauer von 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt.

e) Liegen die Reisebedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersendet VITAMIN TOURS e.K sie mit der Rechnung/Bestätigung. Widerspricht der Kunde diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

f) Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

g) Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald und soweit die Reise für den gewünschten Reisezeitraum buchbar ist.


2. Bezahlung

2.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

2.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 25 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig und ist aber spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei Kurzfristigen Buchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. In der Regel werden die Reiseunterlagen nach der vollständigen Bezahlung 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt per Post, bzw. E-Mail zugesandt.

2.3. Sie können Ihre Reise per Überweisung oder mit einer Kreditkarte bezahlen.

2.4. Im Ausnahmefall unter Vertraglichen Vereinbarung, können sowohl die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises an Ihre Vertriebsstelle geleistet werden.

2.5. Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Vertriebsstelle. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab 14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reiseplan, bzw. Reise-Voucher über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.


3. Leistungen

3.1. Der Umfang der reisevertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Prospekt bzw. aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung im Internet, Sonderausschreibung und der Inhalt der Reisebestätigung. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.

3.2. Die im Prospekt/Internet/Sonderausschreibung enthaltenen Angaben sind für VITAMIN TOURS e.K bindend. VITAMIN TOURS e.K behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.3. Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem Reiseprospekt und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Kunde zum ermäßigten Reisepreis der Sonderausschreibung bucht.

3.4. Vitamin Tours e.K hat Informationspflichten vor Reiseanmel¬dung, soweit diese für die vorgesehene Pauschalreise erheblich sind, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteil¬nehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).


4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Veranstalter zugleich mit Mitteilung der Änderung bestimmten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern der Veranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Veranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Veranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer ihm angebotenen Ersatzreise verlangen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Veranstalter nicht oder nicht innerhalb der bestimmten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung nach Ziff. 5.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

4.4. Führen die Änderungen oder die Ersatzreise im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Reise zu einer Qualitätsminderung oder zu einer Senkung der Kosten beim Veranstalter, so besteht Anspruch auf angemessene Preisminderung.


5. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Veranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Saaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Das gilt nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

5.1. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen. Entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.


6. Reiseversicherungen

Eine Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. VITAMIN TOURS e.K empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Die Versicherung sollte bei Buchung oder zu dem angemessenen Fristen vor der Reise abgeschlossen werden. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist unverzüglich die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren. VITAMIN TOURS e.K ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.


7. Rücktritt durch Kunden/Stornogebühren

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei VITAMIN TOURS. e.K Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reisevorgangsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert in dem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann er eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

7.1. Bei FlugTours, FlugpauschalTours und Gruppenbuchungen, die nicht unter Ziffer 7.2. fallen

a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises (mindestens jedoch Preis des Flugtickets)

b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises

c) ab 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises

d) ab 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises

e) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises


7.2. Bei GruppenTours

Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Tours mit SonderTours, Spezialangebote und gruppenermäßigte Buchungen), auch ein Teilstorno, unterliegt besonderen Konditionen und wird wie folgt gestaffelt:

a) bis 45. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises

b) ab 44. - 28. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises

c) ab 27. - 22. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises

d) ab 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises

e) ab 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

f) ab 6. Tag vor Reiseantritt 95% des Reisepreises

g) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises


7.2.1. Bei Flugpauschalreisen – die Buchungen nach dem Prinzip des „dynamic packaging“, werden Sondertarife der Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) verwendet, die nicht erstattet werden können, sodass besondere Rücktrittspauschalen vereinbart werden. Aufgrund der Besonderheiten der gebuchten "Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen für Flugpauschalreisen:

  • vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
  • bis 7 Tage vor Reisebeginn 85%
  • ab 6 Tage vor Reisebeginn 95% des Reisepreises

7.2.2. Im Falle einer Stornierung von Flugtickets, nach Ticketausstellung durch den Kunden werden von VITAMIN TOURS e.K Bearbeitungskosten in Höhe von € 20,– pro Person zuzüglich anfallender Gebühren nach Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft erhoben, in denen insbesondere bei Sondertarifen im Einzelfall bestimmt sein kann, dass ein einmal ausgestelltes Ticket z.B. weder umbuchbar noch erstattungsfähig ist.

7.3. Bei Busreisen

Erfolgt der Rucktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30% des Einzelpreises, mindestens jedoch 25 EURO pro Person

  • 29-22 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
  • 21-15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
  • 14-7 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
  • 6-1 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
  • Bei nichtantritt berechnen wir 90% des Reisepreises

7.4. Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über den Veranstalter an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

7.5. Für Sonderausschreibungen gelten abweichende Rücktrittsgebühren, auf die dann in dem entsprechenden Prospekt bzw. der entsprechenden Broschüre gesondert hingewiesen wird.

7.6. Es bleibt dem Reisekunden unbenommen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

7.7 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.


8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende

8.1. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. VITAMIN TOURS E.Kkann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

8.2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so ist VITAMIN TOURS e.K berechtigt, eine Mehrkostenpauschale in Höhe von € 25,00 zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

8.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise bei GruppenTours bis zum 29. Tag und bei Flugreisen/FlugpauschalTours bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Urlaubsortes, der Unterkunft oder der Beförderung vorgenommen, kann VITAMIN TOURS e.K eine Umbuchungspauschale in Höhe von € 25,00 pro Teilnehmer erheben.

8.4. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. unter gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.


9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

9.1 VITAMIN TOURS e.K kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und sie den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9.3.Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Der Reiseveranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

9.4. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

9.5. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000


10. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl VITAMIN TOURS e.K als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann VITAMIN TOURS e.K für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist VITAMIN TOURS e.K verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Mängelanzeige, Abhilfe , Minderung

11.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende de Abhilfe verlangen, beispielsweise durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. VITAMIN TOURS e.K kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

11.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, sofern der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet VITAMIN TOURS e.K innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von VITAMIN TOURS e.K verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet VITAMIN TOURS e.K den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den VITAMIN TOURS e.K nicht zu vertreten hat.

11.5. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat VITAMIN TOURS E.Keinen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn VITAMIN TOURS E.Kwegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

11.6. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei VITAMIN TOURS E.Koder der in der Reisebestä¬tigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).


12. Haftung

12.1. VITAMIN TOURS e.K haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung

b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den VITAMIN TOURS E.K eigenen Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern VITAMIN TOURS e.K nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.

d) Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen


12.2. VITAMIN TOURS e.K haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.


13. Beschränkung der Haftung/Schadenersatz

13.1. Die vertragliche Haftung von VITAMIN TOURS e.K für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit VITAMIN TOURS E.K für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.2. Ein Schadensersatzanspruch gegen VITAMIN TOURS e.K ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

13.3. Sofern VITAMIN TOURS e.K vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer - auch für Verluste und die Beschädigung von Gepäck – beschränkt und nur bei Verschulden.

13.4. Sofern das Gepäck bei FlugTours verlorengeht oder beschädigt wird, hat der Reisende eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld in aufgegebenen Gepäck übernimmt VITAMIN TOURS e.K keine Haftung.

13.6. Kommt VITAMIN TOURS e.K bei SchiffsTours die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtgesetzes.

13.7. VITAMIN TOURS e.K haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausflüge usw.).

13.8. VITAMIN TOURS e.K haftet nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil VITAMIN TOURS E.K auf deren Erstellung und Inhalt keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.

13.9 Der Reisende ist verpflichtet, sich bei Nur Flügen den genauen Zeitpunkt des Rückfluges 48 Stunden vor Rückflugdatum bei der jeweiligen Vitamin Tours-Vertretung im Ausland telefonisch bestätigen zu lassen. Unabhängig davon, ob liegt es jedem Reisenden, sich wegen der Rückflug- bzw.Transferzeiten 24 Stunden vor dem geplanten Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch oder mit Hilfe der Infotafel oder –mappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden, zu informieren. Für Nachteile, die durch die Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, haftet der Reiseveranstalter nicht.


14. Ermäßigungen/Kinderermäßigungen

Für alle an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter beim Buchungszeitpunkt maßgebend. Bei falschen Alternsangaben ist der Reiseveranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis nachzuerheben.

14.1 Sollte ein Kleinkind zwischen Reiseantritt und Rückflug das 2.Lebensjahr vollenden, so ist für das Kind die Buchung eines Flugplatzes erforderlich. Ein Sitzplatzanspruch auf den Hinflug (unter 2Jahren) besteht nur, wenn ein geeigneter und zugelassener Kindersitz mitgeführt wird.


15. Ausschlussfrist/Verjährung

15.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber VITAMIN TOURS E.Kunter der angegebenen Anschrift oder post@vitamin-tours.de oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenom¬men hat, geltend zu machen.

15.2. Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäden - nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz), verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.


16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm


17. Abtretungsverbot

Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.

18. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

18.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarung getroffen werden.

18.2 Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben sowie im rechtlich zulässigen Rahmen werblich genutzt. Die Datenschutzrichtlinien von VITAMIN TOURS E.KE.Ksind einsehbar unter www.vitamin-tours.de/datenschutz Personenbezogene Daten werden nach den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt.

18.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.

18.4 Die vorstehenden Bedingungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

18.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.

18.6 VITAMIN TOURS e.K nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

18.7 OS-Plattform Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. VITAMIN TOURS e.K nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden


Vitamin Tours - Krasnoff e. K
Eschersheimer Landstraße 230,
60320 Frankfurt
(Stand 01.01.2022)


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