Neue EU-Pauschalreiserichtlinie - Das ändert sich ab 01.07.2018 für Sie


Ab 01. Juli 2018 gilt die neue Pauschalreiserichtlinie. Damit sollen Pauschalurlauber in Europa künftig mehr Rechte erhalten. Was bedeutet das für Sie als Verbraucher? Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Neuregelungen im Reiserecht vor. Durch die Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Der bisherige Rechtsrahmen stammte aus dem Jahr 1990. Die Neuregelungen ab 01.07.2018 sollen die Spielregeln innerhalb der EU weitgehend vereinheitlichen und den Verbraucherschutz stärken. Wenn also während der schönsten Wochen des Jahres etwas schief läuft oder der Reiseveranstalter insolvent geht, sind Sie so künftig besser geschützt. Das gilt vor allem dann, wenn Sie einzelne Teile Ihrer Reise wie Flug, Unterkunft oder Mietwagen im Internet selbst zusammenstellen.

Was verbessert sich konkret für Sie?

  • Der Begriff der Pauschalreise wird erweitert. Das bedeutet: Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen sind künftig mit eingeschlossen.
  • Darüber hinaus gelten nun höhere Schutzstandards: So werden zum Beispiel die möglichen Gründe eingeschränkt, bei denen dem Reiseveranstalter die Zahlung von Schadenersatz erspart bleibt.
  • Mängel können innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Bisher musste das binnen eines Monats geschehen.
  • Informationspflichten werden ausgeweitet: Für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sollen Standard-Informationsblätter sorgen, die etwa über Insolvenzschutz, Rücktrittsrechte und Ansprüche auf Preisminderung und Mängel informieren. Ein solches Infoblatt finden Sie unten zum Download.
  • Der Reiseveranstalter muss den Kunden zudem vor Vertragsabschluss über folgende Eigenschaften der Reise informieren: Sprache, in der Aktivitäten organisiert werden, Eignung der Reise für mobil eingeschränkte Personen, Circa-Frist zur Beantragung von Visa, Reiseroute, Transportmittel etc.

    Vorab mehr erfahren: Standardinformationen zur Pauschalreise

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Vitamin Tours e.K trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Vitamin-Tours e.K über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

  • Weitere Info zu Ihren wichtigen Rechten nach der Rechtlinie (EU)2015/2302 zum Download

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